12.08.2025

Kündigungsgespräche

Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Fall einer Kündigung unbedingt beachten sollten

Ein Kündigungsgespräch korrekt und fair führen

Es ist Schluss. Das ist nicht nur in Beziehungen, sondern auch in der Arbeitswelt oft nicht so einfach wie es zu sein scheint. Ein „Lass uns Freunde bleiben“ ist bei einer Kündigung wohl kaum angebracht, aber grundsätzlich eine gute Idee. Wie können es sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schaffen, dass die Geschäftsbeziehung ein positives Ende findet? 

Gute Kommunikation ist im Arbeitsverhältnis essenziell. Das gilt auch für das Kündigungsgespräch. Ganz gleich von welcher Seite – Kündigen ist schwer, vor allem wenn es darum geht, positiv auseinander gehen zu können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben vor und während der Kündigung einiges zu beachten um diese rechtswirksam, fair und ordentlich abzuhandeln. 

Kündigung durch den Arbeitgeber 

Damit eine Kündigung fair ist, sollten schlechte oder fehlerhafte Leistungen schon vor der Kündigung angesprochen worden sein.  

Vor der Kündigung sollte der Arbeitgeber mit der Personalabteilung oder einem juristischen Beistand über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gesprochen haben. Die Grundlagen der Kündigung sollten juristisch klar und möglichst unanfechtbar sein. Zudem sollte sich der Arbeitgeber rechtlich genau absichern und überprüfen, ob er andere Parteien, wie den Betriebsrat in die Kündigung einweihen muss.  

Kündigungsgespräche sind Chefsache 

Kündigungen und Kündigungsgespräche sind immer Chefsache, daher also nichts, dass an Kollegen oder die Personalabteilung delegiert werden sollte. Auch wenn der Gesprächsführer der Chef selbst ist, lohnt es sich jemanden aus der Personalabteilung oder mit arbeitsrechtlichem Wissen als Zeugen hinzuzuziehen.  

Im Gespräch sollte der Arbeitgeber auch die entsprechenden Unterlagen griffbereit haben um Themen wie Resturlaub, Unterstützung bei einer Neuorientierung oder auch Pension direkt klären zu können.  

Der richtige Zeitpunkt ist essenziell 

Für das Gespräch sollten außerdem sowohl Zeitpunkt als auch Ort passend gewählt sein. Zeitlich gesehen ist freitags eher unpraktisch, da für den Gekündigten so erstmal keine Möglichkeit besteht einen Anwalt oder den Betriebsrat miteinzubeziehen. Das Gespräch am Ende eines Arbeitstages zu führen, ist ebenfalls nicht ratsam. Der Ort des Gesprächs sollte eine gewisse Privatsphäre bieten, da sensible Themen behandelt werden. Ebenso sollten Telefone auf lautlos gestellt sein und auch nicht der nächste Termin des Chefs vor der Tür stehen, damit das Gespräch ungestört verlaufen kann.  

Ein wertschätzendes Gespräch zum Abschluss 

Als Arbeitgeber ist es außerdem wichtig den eigenen Standpunkt klar zu kommunizieren. Die Kündigung sollte nach wenigen einleitenden Sätzen ausgesprochen sein. Dabei muss sich der Arbeitgeber klar ausdrücken und trotzdem anerkennend bleiben. Im Kündigungsgespräch ist jeglicher Ärger unangebracht, hier sollte wertschätzend und sachlich miteinander gesprochen werden. Auch wenn die Entscheidung schon gefallen ist und ebenso wenn sich der Gekündigte im Ton vergreift, sollte der Arbeitgeber damit professionell umgehen können.  

Nach dem Kündigungsgespräch sollte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Kündigungsgründe nochmals klar zusammenfassen, um eventuelle Unsicherheiten zu lösen.

 

Kündigung durch den Arbeitnehmer 

Zunächst ist es wichtig, dass eine Kündigung nicht aus einer Laune heraus, sondern gut überlegt sein sollte. Wenn es nur wenige Punkte gibt, die einem an der Firma bzw. Tätigkeit negativ aufstoßen, sollte in einem Gespräch mit der Führungskraft vorab versucht werden eine Lösung hierfür zu finden. Falls dieser Punkt ausgeschlossen ist, ist es dennoch essenziell, dass die Kündigung akkurat und anständig verläuft. Im bestmöglichen Fall sollte der Arbeitnehmer auch noch hier überzeugen, sodass der Arbeitgeber weiterhin eine positive Meinung beibehält.    

Kündigungsfristen bedenken! 

Ist der Entschluss gefasst und das Kündigungsschreiben aufgesetzt, ist das bedingungslose Einhalten der Kündigungsfrist notwendig. Vorteilhafter für den Arbeitgeber ist es, wenn die Kündigung nicht am letzten Tag der Frist eingeht, sondern so, dass er genug Zeit hat, einen Ersatz zu finden. Die Kündigung sollte natürlich nicht nur pünktlich im Briefkasten, sondern auf dem Schreibtisch der Führungskraft liegen.  

Auf dem Weg zur Kündigung ist es wichtig, als erstes ein persönliches Gespräch mit der eigenen Führungskraft zu suchen. Im Anschluss kann die Kündigung dann bei diesem selbst oder bei der Personalabteilung abgegeben werden. Das Kündigungsschreiben sollte dafür gewisse Normen erfüllen und in jedem Fall unterzeichnet sein.  

Abschied von der Führungskraft und Kollegen 

Im persönlichen Gespräch mit der Führungskraft sollte unbedingt Anstand bewahrt werden. Auch wenn es vielleicht nicht einfach ist, sollte hier sachlich miteinander kommuniziert werden. Eine kurze Genugtuung, um die eigene Wut am Chef auszulassen, bringt einem langfristig nichts. Falls Negatives angesprochen werden soll empfiehlt sich hier das plus-minus-plus Prinzip. Das Starten und Enden mit etwas Positiven rundet das Negative, das kritisiert werden möchte, schön ab. Außerdem sollte im persönlichen Gespräch das Arbeitszeugnis aber auch der Umgang mit dem Resturlaub geklärt werden.  

Letztlich sollte man sich bei einem Ausstieg von den Kollegen verabschieden, um auch so hier ein gutes Bild zu hinterlassen. Der letzte Eindruck zählt schließlich genauso wie der erste. Eine kleine Abschiedsfeier führt hier auch gerne mal zu einem „Schade, dass … geht“.  

 

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